Weiterbildungsprojekt: Ausbildung zur Beratungslehrkraft (Sequenzlehrgänge)
Weiterbildungsprojekt: Ausbildung zur Beratungslehrkraft
Hinweise für Bewerber
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Hinweise für Schulleitung und Schulaufsicht
Weiterbildungsprojekt: Ausbildung zur Beratungslehrkraft
Seit Herbst 1981 werden in Bayern für Lehrkräfte aller Schularten
Weiterbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung als
nachträgliche Erweiterung gemäß LPO I (§ 109)alt bzw. LPO I (§ 111) neu für
ein Lehramt an öffentlichen Schulen im Fach Beratungslehrkraft durchgeführt.
Zur Weiterbildungssequenz der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
in Dillingen können nur Lehrkräfte zugelassen werden,
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denen das Amt der Beratungslehrkraft kommissarisch oder auf Dauer übertragen
worden ist, ohne dass sie die dafür nötige Ausbildung haben oder
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die auf Grund ihrer Bewährung in der pädagogischen Praxis und ihrer Anerkennung
bei Kollegen, Eltern und Schülern von ihren Dienstvorgesetzten für die
Beratungslehrertätigkeit als geeignet erachtet werden und für die Funktion
der Beratungslehrkraft an der Schule vorgesehen sind.
Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt durch das Staatsministerium für Unterricht
und Kultus.
Lehrkräfte aus dem Raum Bamberg, Eichstätt und München, die die erste
Staatsprüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft ablegen wollen, werden
in der Regel aus Kapazitätsgründen zur Weiterbildungsmaßnahme in Dillingen nicht
zugelassen, da in diesen Städten die Universitäten ein entsprechendes
Erweiterungsstudium anbieten. Ihnen wird empfohlen, sich an den entsprechenden
Universitäten zu bewerben.
Seit Herbst 1989 werden Weiterbildungskurse zum Erwerb der Qualifikation als
Beratungslehrkraft auch auf der Ebene der Regierungsbezirke durchgeführt
(sog. Regionalkurse). Auskunft dazu erteilen die Akademie und die zuständigen
staatlichen Schulberatungsstellen.
Für die zweijährige Weiterbildung an der Akademie in Dillingen besteht folgende
inhaltliche Konzeption:
Die Teilnehmer bearbeiten insgesamt drei virtuelle Bausteine im Internet. Die
erfolgreiche Bearbeitung des ersten Bausteins ist zugleich grundsätzliche
Zulassungsvoraussetzung für die sechs Präsenzkurse an der Akademie.
Die Weiterbildungssequenz beginnt jeweils im März/April jeden Jahres mit einer
Einführungsveranstaltung aller vom Staatsministerium zugelassenen Teilnehmer.
Die Bearbeitung des ersten virtuellen Bausteins schließt sich daran unmittelbar an.
Vermittelt werden fachwissenschaftliche Kenntnisse aus der Psychologie, der
Pädagogik und der Soziologie sowie praktische Kenntnisse und Fertigkeiten, gemäß
den Bestimmungen der LPO I (§111) neu:
- für die Schulberatung relevante Konzepte und Methoden der Beratungspsychologie
- Pädagogische Grundlagen der Beratung
- Schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Bayerisches Schulsystem und deutsches Schulwesen
- Aufbau des Schulwesens
- Beratungseinrichtungen
- Beratungsverfahren
- Organisation der Beratungsarbeit
Die in den Lehrgängen vermittelten Grundlagen werden durch das Selbststudium der
virtuellen Bausteine und durch ausgewählte Fachliteratur vertieft und ergänzt.
Die Zulassung zum abschließenden Staatsexamen setzt die erfolgreiche Teilnahme an
der gesamten zweijährigen Weiterbildungsmaßnahme sowie die schriftliche
Bearbeitung eines Beratungsfalles aus der eigenen Schulpraxis voraus.
Das Staatsexamen selbst besteht aus einer schriftlichen Prüfung, in der ein
Beratungsfall aus der Praxis zu bearbeiten ist (Zeit: 4 Stunden).

Hinweise für Bewerber
Das Ergänzungsstudium ist mit folgenden Anforderungen verbunden:
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Die Bewerber verpflichten sich, die Funktion der Beratungslehrkraft nach
Bestehen der Prüfung mindestens fünf Jahre auszuüben. Das Staatsministerium
für Unterricht und Kultus behält sich vor, Bewerbungen auf andere
Funktionsstellen erst nach Ablauf dieser Frist zuzulassen.
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Nachdem ein Drittel der Weiterbildung in Form von virtuellen Bausteinen angeboten
wird, ist ein Zugang zum Internet erforderlich.
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Jeder der drei virtuellen Bausteine erfordert die erfolgreiche Lösung von
Arbeitsaufgaben, die von einem Tutor bewertet werden.
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In jeder der sechs Präsenzwochen werden in komprimierter Form
fachwissenschaftliche Grundlagen, diagnostische Kompetenz sowie Lern- und
Beratungshilfen vermittelt.
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Jede Lehrgangsthematik erfordert eine zeitaufwendige Vorarbeit und eine ebenso
intensive Nachbereitung.
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Das Selbststudium der virtuellen Bausteine und der Fachliteratur verlangt
Konzentration und Freizeitverzicht.
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Psychologische Testverfahren werden auch schon während der Ausbildung eingesetzt.
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Die schriftliche Erarbeitung eines Beratungsfalles aus der Schulpraxis
(Zulassungsarbeit) muss zeitlich parallel zur vollen Unterrichtsverpflichtung
erfolgen.
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Die unmittelbare Vorbereitung auf die schriftliche am Ende der zweijährigen
Weiterbildung fällt in der Regel in die Sommerferien.
Schulleiter, die um diese Anforderungen wissen, unterstützen die
Beratungslehrkräfte während ihrer Ausbildung. Sie ermöglichen ihnen den
lückenlosen Besuch der Präsenzveranstaltungen, entlasten sie in dieser Zeit von
zusätzlichen Aufgaben, kommen ihnen bei der Stundenverteilung entgegen und
helfen ihnen bei der Anschaffung des für die Ausbildung notwendigen Lehr- und
Testmaterials. Die durch Präsenzveranstaltungen versäumten Unterrichtsstunden
sind nicht nachzuholen.

Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Wegen der dienstlichen Relevanz der Weiterbildung ist das Bewerbungsverfahren bis
auf weiteres folgender Maßen geregelt.
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Bewerber aus staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen:
Die Bewerbungen sind mit dem
Bewerbungsformular
ohne Lehrgangsnummer auf dem Dienstweg über die Regierungen an die Akademie
zu richten.
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Bewerber aus staatlichen Realschulen, Gymnasien(einschließlich Bayernkolleg):
Die Bewerbungen sind mit dem
Bewerbungsformular
ohne Lehrgangsnummer auf dem Dienstweg direkt an die
Akademie zu richten, bei Realschulen über die MB-Dienststelle.
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Schulleiter von staatlichen beruflichen Schulen schreiben die zu besetzenden
Funktionsstellen in der Schule aus. Nach Eingang der Bewerbungen leiten sie einen
Dreiervorschlag nach den Funktionsvergaberichtlinien mit Stellungnahme sowie die
Bewerbungsformulare
aller Bewerber unverzüglich an die Regierung bzw. die MB-Dienststelle weiter.
Regierungen bzw. MB-Dienststellen leiten die Bewerbungsunterlagen kontinuierlich
an das Staatsministerium, die Bewerbungsformulare aller Bewerber an die Akademie
weiter. Letzter Bewerbungstag an der Akademie ist jeweils der 15. Oktober.
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Bei Bewerbern aus kommunalen und privaten Schulen sind die Bewerbungen auf dem
dort üblichen Dienstweg an die Akademie zu richten.
Neue Studiengänge für Beratungslehrkräfte beginnen jährlich im März/April mit
einem Vorkurs zum virtuellen Lernen.
Achtung: Sämtliche Bewerbungen müssen der Akademie bis spätestens 15.
November des Vorjahres vorliegen. Meldungen die später eingehen, werden nicht mehr
berücksichtigt.
Aus den erwähnten Kapazitätsgründen und angesichts der Tatsache, dass je Schule nur
ein Kollege mit der Aufgabe der Beratungslehrkraft betraut wird, kann grundsätzlich
nur ein Bewerber/eine Bewerberin je Schule zur Weiterbildung zugelassen werden.
Jeder Bewerbung sind gesonderte Stellungnahmen der Dienstvorgesetzten beizufügen:
- Eignung für die Beratungslehrertätigkeit
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bereits erfolgte oder in nächster Zukunft geplante Einweisung in die Funktion der
Beratungslehrkraft
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Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
Mit der Bewerbung verpflichten sich die Bewerber, die Ausbildung im vollen Umfang
zu durchlaufen und die Prüfung nach den Bestimmungen der LPO I (§ 111) neu abzulegen.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass auch Teilnehmer, die sich
bereits erfolglos beworben haben, bei erneuter Bewerbung das ausgefüllte
Bewerbungsformular
zusammen mit einer gesonderten Stellungnahme der Schulleitung über den Dienstweg an
die Akademie leiten.

Hinweise für Schulleitung und Schulaufsicht
Kriterienkatalog zur Auswahl von Beratungslehrkräften
Vorbemerkung
Dieser knapp gefasste Kriterienkatalog soll als Orientierungshilfe bei der Auswahl
von Lehrkräften dienen, die an Ihrer Schule künftig als Beratungslehrkräfte tätig
sein sollen. Gleichzeitig dient der Katalog als Hilfe bei der Benennung und
Beratung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die an einem zentralen oder
regionalen Weiterbildungslehrgang als Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung
gemäß § 111 LPO I neu teilnehmen sollen.
Allgemeine Voraussetzungen
Nachdem ein Drittel der Weiterbildung in Form von virtuellen Bausteinen angeboten
wird, ist die Bereitschaft zum virtuellen Lernen erforderlich.
Die zukünftigen Beratungslehrkräfte sollten sich hinsichtlich ihrer fachlichen und
erzieherischen Kompetenzen in einem Lehramt an öffentlichen Schulen bewährt haben.
Sie sollten die im Folgenden genannten personalen, sozialen und fachlichen
Kompetenzen nach Möglichkeit schon besitzen oder bereit sein, sie im Verlauf der
zweijährigen Ausbildung zu erwerben.
Persönliche Einstellungen und Fähigkeiten
- Freude an der pädagogischen Arbeit in der Schule
- Bereitschaft, sich auch schwieriger Schüler/innen ohne Vorbehalte anzunehmen
- Einfühlungsvermögen und Vorurteilslosigkeit
- emotionale Stabilität und Umsicht auch in Konfliktsituationen
- positives Menschenbild, Humor
- Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen eine professionelle Beraterhaltung zu bewahren
- Bereitschaft, Vertraulichkeit und Verschwiegenheit (Schweigepflicht) zu wahren
Soziale Kompetenzen
- Bereitschaft, sich der Probleme von Schülern, Eltern und Kollegen anzunehmen
- Kontaktfreude und Kommunikationskompetenz
- Vertrauenswürdigkeit und Authentizität
- Fähigkeit, Ratsuchende zu stärken und zu ermutigen
- Geschick bei der Präsentation von Informationen vor größeren Gremien (Eltern, Lehrkräfte), Überzeugungskraft im mündlichen Vortrag
- Fähigkeit, mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen vertrauensvoll und formal korrekt zusammenzuarbeiten
- Akzeptanz bei Schülern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen und Schulleitung
Fachliche Kompetenzen und Belastbarkeit
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Interesse an der Aneignung pädagogisch-psychologischer Theorien und
Forschungsergebnisse, besonderes Interesse an Fragen des Schulsystems und
Schulrechts
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Geschick, komplizierte Zusammenhänge verständlich und sachlich korrekt -
gegebenenfalls auch grafisch - darzustellen
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Erfahrung in der Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik
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Bereitschaft, sich neben der Lehrtätigkeit und auch in den Ferien mit
umfangreichen Studieninhalten zu befassen
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Wille zur Teilnahme an der Erweiterungsprüfung
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Bereitschaft zur ständigen Fortbildung in beratungsrelevanten Themen

Stand: September 2011
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