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Referat 5.7 Medienpädagogik, MIBs, IT Realschulen | |||||||
Fachlehrkräfte |
Weiterbildung für Fachlehrkräfte an Realschulen |
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Die Zertifizierung von Fachlehrkräften an Realschulen im Fach Informationstechnologie wurde mit der kultusministeriellen Bekanntmachung Az. V.1-5 S 6154-PRA.83 834 vom 19. September 2012 neu geregelt. Wesentliche Aussagen werden hier zusammengefasst. Verbindlich ist jedoch ausschließlich die KMBek. Voraussetzungen für die ZertifizierungDie Zertifizierung im Fach Informationstechnologie richtet sich ausschließlich an Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Kommunikationstechnik, die an Realschulen in Bayern tätig sind und die Lehrbefähigung für das Fach Informationstechnologie besitzen. Dabei gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Nicht teilnahmeberechtigt sind insbesondere:
Die Teilnahme muss vom Dienstvorgesetzten
genehmigt werden. Die genauen Zulassungsbedingungen sind durch KMS geregelt. Hier finden Sie das Schreiben für die staatlichen Lehrkräfte und das für die nichtstaatlichen Lehrkräfte. Zweck der ZertifizierungNach erfolgreicher Zertifizierung wird der Unterricht einer Fachlehrkraft im Fach Informationstechnologie als wissenschaftlicher Unterricht gewertet, sofern sie mindestens zwei der drei Bereiche Textverarbeitung, Informatik oder Technisches Zeichnen mit CAD unterrichtet. Der Unterricht von Fachlehrkräften für TZ/CAD, die CAD unterrichten, gilt als wissenschaftlich. Dies trifft auch für das Unterrichten der CAD-Inhalte innerhalb des Fachs Informationstechnologie zu. Erteilt eine Fachlehrkraft für TZ/CAD jedoch Unterricht im Fach Informationstechnologie ohne CAD-Inhalte, gilt dieser Unterricht als nicht wissenschaftlich, solange die Zertifizierung nicht nachgewiesen wird. DurchführungDie Weiterbildung ist in einen vorbereitenden Lehrgang in Dillingen und eine abschließende Zertifizierung gegliedert. Die Plätze im Vorbereitungslehrgang sind begrenzt.
Daher kann daran nur teilnehmen, wer sich im gleichen
Schuljahr zur Zertifizierung angemeldet hat.
Lehrkräfte, die schon einmal einen Vorbereitungslehrgang
besucht haben, werden nicht mehr zugelassen.
Die Zulassung zur Zertifizierung erfolgt entsprechend den zur Verfügung stehenden Kapazitäten jeweils für den nächstfolgenden Termin. Sie gilt für beide Prüfungsteile. Zur praktischen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. PrüfungPrüfungsteile Termine Stand der Informationen: 22. Juli 2018 |
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